Aktualisiert am 5. Oktober 2026 · Interaktive Checkliste
Kurzantwort Jede ungewohnte, dringende oder geheime Zahlungsanweisung wird über einen bekannten zweiten Kanal bestätigt. Das gilt auch bei Nachrichten, Anrufen oder Sprachnachrichten, die scheinbar von der Geschäftsleitung stammen.
Vor einer Zahlung Auftrag auf Warnsignale prüfen: Zeitdruck, Geheimhaltung, Auslandzahlung, Geschenkkarten oder eine neue Lieferanten-IBAN. Absenderadresse und Domain prüfen; ein korrekter Anzeigename beweist keine interne E-Mail. Bei Messenger- oder Telefonanfragen berücksichtigen: Auch KI-imitierte Stimmen können glaubwürdig wirken. Keine Ausnahme vom definierten Freigabeprozess akzeptieren – auch nicht auf Anweisung der Geschäftsleitung.
Verifizieren und freigeben Auftraggeberin oder Auftraggeber über eine intern bekannte Telefonnummer zurückrufen. Bei geänderten Bankdaten den Lieferanten über einen bekannten Kontaktweg unabhängig verifizieren. Vier-Augen-Prinzip für Zahlung und Stammdatenänderung anwenden. Bestätigung, beteiligte Personen und Zeitpunkt nachvollziehbar dokumentieren.
Bei Verdacht oder bereits ausgelöster Zahlung Zahlung sofort stoppen, wenn dies noch möglich ist, und Bank bzw. Zahlungsdienstleister kontaktieren. Nachricht, Header, Telefonnummern, Zahlungsdaten und Zeitpunkte sichern; nichts vorschnell löschen. Geschäftsleitung und die zuständige IT nach dem eigenen Notfallablauf informieren. Betroffene Mailkonten und Regeln prüfen lassen, wenn ein kompromittiertes Konto möglich ist.
Das BACS beobachtete einen Anstieg gemeldeter CEO-Betrugsfälle und weist auf Varianten via E-Mail, Messenger, Telefon sowie KI-gestützte Stimmimitationen hin. Quelle: BACS, Woche 4/2026: CEO-Betrug bleibt ein Dauerbrenner für KMU .